PD Dr. med. Johannes Döscher
Stellvertretender Klinikdirektor und Leitender Oberarzt, Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde; Forschungskoordinator des Lehrstuhls für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (Universität Augsburg); Leitender Oberarzt, Abteilung Pädiatrische HNO, KJF Klinik Josefinum · Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Universitätsklinikum Augsburg, Augsburg
Biografie
Johannes Döscher ist Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde mit den Zusatzbezeichnungen Medikamentöse Tumortherapie und Plastische Operationen. Er ist Stellvertretender Klinikdirektor und Leitender Oberarzt der Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde am Universitätsklinikum Augsburg sowie Forschungskoordinator des Lehrstuhls für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. Zusätzlich ist er Leitender Oberarzt der Abteilung Pädiatrische Hals-Nasen-Ohrenheilkunde an der KJF Klinik Josefinum in Augsburg. Zuvor war er an der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie des Universitätsklinikums Ulm tätig, wo er sich 2021 habilitierte; frühere Publikationen weisen auf eine Station an der Technischen Universität München hin. Sein wissenschaftlicher Schwerpunkt liegt in der Kopf-Hals-Onkologie: Immuntherapie und Immun-Checkpoint-Expression bei Plattenepithelkarzinomen, HPV-assoziierte Oropharynxkarzinome, sinunasale Malignome sowie die Wächterlymphknoten-Biopsie, zu der er eine multizentrische Pilotstudie leitete. Er ist Ansprechpartner des HNO-Studienzentrums am Universitätsklinikum Augsburg. In der FDAM ist er Gründungsmitglied und übernimmt die Erstprüfung der Orientierungspapiere zur KI-gestützten Arztbrieferstellung (OP-02) und zur KI-gestützten Ersteinschätzung und Triage (OP-20).
Erklärung zu Interessen
Zehn Kategorien, mindestens fünf Jahre rückblickend, ohne Beträge, aber mit Bändern. Nach dem Grundsatz „Vielfalt mit Transparenz“ ist eine Verbindung kein Ausschlussgrund, sondern eine Information für die Leser:in.
Eine Interessenerklärung liegt vor (Stand 7. September 2026). Sie wird veröffentlicht, sobald die schriftliche Einwilligung der Person eingegangen ist.